- unvorgreiflich
- un|vor|greif|lich
[auch 'ʊ...
] (veraltet für ohne einem anderen vorgreifen zu wollen)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Unvorgreiflich — (Unvorschreiblich), Höflichkeitsausdruck, um damit anzudeuten, daß man das Urtheil od. die Meinung Anderer nicht bestimmen wolle … Pierer's Universal-Lexikon
Unvorgreiflich — und Unvorschreiblich, zwey nur in den Kanzelleyen, besonders Ober Deutschlandes, übliche Bey und Nebenwörter, welche daselbst als Ausdrücke der Höflichkeit gebraucht werden, und bedeuten sollen: ohne dadurch einem andern vorzugreifen, oder ihm… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
unvorgreiflich — un|vor|greif|lich 〈a. [′ ] Adj.; veraltet〉 unmaßgeblich, ohne jmds. Urteil vorgreifen zu wollen ● unvorgreifliche Gedanken (Titel einer Schrift von Leibniz) * * * un|vor|greif|lich [auch: ] <Adj.> (veraltet): ohne einem anderen vorgreifen… … Universal-Lexikon
Vorgreifen — Vorgreifen, verb. irregul. neutr. (S. Greifen,) welches das Hülfswort haben erfordert, und nur in einigen figürlichen Bedeutungen gebraucht wird. 1. Einem vorgreifen, etwas eigenmächtig thun, was dem andern zu thun gebührete. Jemanden in seinem… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Mandatsproceß — Mandatsproceß, im summarischen Proceß eine richterliche Verfügung, welche auf Begehren des Klägers dem Beklagten sofort etwas befiehlt oder verbietet, unvorgreiflich dem Entscheid über die Hauptsache auf dem Wege des ordentlichen Processes … Herders Conversations-Lexikon